Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt.Dies hat zur Folge, dass sich jeder als Sachverständiger bezeichnen kann.
Die deutsche Gesetzgebung sieht die öffentliche Bestellung vor, um die besondere
Qualifikation auf einem bestimmten Fachgebiet zu bescheinigen.
Die öffentliche
Bestellung und Vereidigung steht für
• besondere Sachkunde und Qualifikation
• Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
• Neutralität und persönliche Verantwortlichkeit des Sachverständigen
• besondere Sachkunde und Qualifikation
• Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
• Neutralität und persönliche Verantwortlichkeit des Sachverständigen