Zweck
Die beauftragten Gutachten dienen folgenden Zwecken:
• Vermögens- und Erbauseinandersetzungen
• Ermittlung
von Grundstücksbelastungen wie z.B. Erbbau-, Wohnungs-,
Wegerechte, Nießbrauch, Überbau, Leibrente usw.
• Beleihungszwecken
• Schiedsgutachten
• Steuerliche Bewertung zur Vorlage beim Finanzamt
• Fachliche Beratung bei Verkaufs- und Kaufverhandlungen
• Projektentwicklung
• Mietstreitigkeiten
• Mieterhöhungsbegehren und Mietpreisbestimmungen









