Qualifikation
Öffentlich bestellt und vereidigt sowie zertifizierte Sachverständiger werden nur Fachleutemit herausragender Qualifikation. Diese Fach- und Sachkunde wird gewährleistet durch:
• ein aufwendiges Prüfungsverfahren zum Nachweis der besonderen fachlichen Qualifikation
• Überwachung der Arbeit der Sachverständigen durch die Bestellungskörperschaften wie IHK
sowie die entsprechende Zertifizierungsstelle
• die Fortbildungspflicht für öffentlich bestellte und vereidigte sowie zertifizierte Sachverständige
• die Überprüfung nach persönlicher Eignung, Vertrauenswürdigkeit und Integrität