Öffentliche Bestellung und VereidigungÖffentliche Bestellung und Vereidigung

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt.
Dies hat zur Folge, dass sich jeder als Sachverständiger bezeichnen kann.

Die deutsche Gesetzgebung sieht die öffentliche Bestellung vor, um die besondere
Qualifikation auf einem bestimmten Fachgebiet zu bescheinigen.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung steht für

besondere Sachkunde und Qualifikation

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Neutralität und persönliche Verantwortlichkeit des Sachverständigen